Wie funktioniert der Verkauf von Patenten? Wie kann ein Patentinhaber seine Erfindung wirtschaftlich verwerten? Dieser Artikel geht dieser häufigen Frage nach, angefangen beim Verkauf des Patents bis hin zu den weiteren Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung einer Erfindung.
Das Patent ist ein Schutzrecht, das dem Schöpfer einer Erfindung deren ausschließliche wirtschaftliche Nutzung in dem Staat gestattet, in dem das Patent erteilt wurde. Es hat eine Laufzeit von zwanzig Jahren gegen die jährliche Entrichtung der entsprechenden Aufrechterhaltungsgebühren. Nach Ablauf dieser Frist fällt die Erfindung in den öffentlichen Bereich und darf frei reproduziert werden.
Der Patentinhaber verfügt über verschiedene Instrumente zur wirtschaftlichen Verwertung: die direkte Vermarktung der Erfindung, den Verkauf des Patents an Dritte oder die Lizenzvergabe.
Welche Rechte sind übertragbar?
Beim Patentverkauf ist Gegenstand der Veräußerung die Inhaberschaft am Patent samt der damit verbundenen wirtschaftlichen Verwertungsrechte, nicht jedoch die Urheberpersönlichkeitsrechte an der Erfindung. Diese verbleiben beim Erfinder und sind unveräußerliche, dauerhafte Persönlichkeitsrechte.
Wie erfolgt der Verkauf?
Der Verkauf von Patenten kann durch Übertragungsakt – z. B. Kauf- oder Schenkungsvertrag – oder auch durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgen. Auf diese Weise überträgt der Inhaber gegen Zahlung eines Entgelts alle oder einen Teil der wirtschaftlichen Verwertungsrechte an dem eingetragenen Patent auf einen Dritten.
Welche Alternativen gibt es?
Nießbrauch
Nichts hindert den Inhaber des Schutzrechts daran, einen Nießbrauch einzuräumen, d. h. ein dingliches Recht auf bestimmte Zeit, das dem Nießbraucher die volle Nutzung des Patents erlaubt, ohne dessen vom Inhaber vorgegebene wirtschaftliche Zweckbestimmung zu ändern. Nach Ablauf der Frist erlangt der bloße Eigentümer das volle Eigentum am Patent zurück.
Lizenzvergabe
Häufig vergeben Inhaber ihre Patente in Lizenz, exklusiv oder nicht exklusiv. Eine Lizenz ist die Erlaubnis, durch die der Lizenzgeber, also der Inhaber des Rechts, einer anderen Partei (dem Lizenznehmer) gestattet, die patentierte Erfindung zu vorher vereinbarten Zwecken und unter bestimmten Bedingungen zu nutzen.
Die Lizenz kann sein:
- exklusiv: Der Inhaber des Rechts verpflichtet sich, das Patent nur einem Lizenznehmer in Lizenz zu geben;
- nicht exklusiv: Der Inhaber kann mehreren Personen eine Lizenz erteilen;
- sole: Nur ein Lizenznehmer und der Inhaber haben das Recht, die patentierte Technologie zu nutzen.
Mit der Lizenz behält der Inhaber sein volles Eigentum, gestattet aber einem Dritten die Nutzung seiner Erfindung gegen vorher vereinbarte Vergütungen (Royalties und/oder Pauschalzahlungen).
Verpfändung
Auch wenn die Verpfändung eines Patents keine sehr verbreitete Praxis ist, ist sie im italienischen Recht vorgesehen. Durch die Verpfändung können Unternehmer die für die Weiterentwicklung und Innovation ihres Unternehmens erforderlichen Investitionen einwerben.
Strategische Allianzen
Eine weitere Option ist die Bildung strategischer Allianzen zwischen mehreren Gesellschaften, um sich gegenseitig Lizenzen an den eigenen Patenten einzuräumen (Kreuzlizenzen). Diese Lösung ist besonders bei Industriegruppen beliebt, wenn komplementäre Erfindungen zwei oder mehr Wettbewerbern gehören.
Wann muss die wirtschaftliche Verwertung eingetragen werden?
Art. 138 des italienischen Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz zählt eine Reihe von Rechtsgeschäften auf, die zwingend einzutragen sind. Die Eintragung hat deklaratorische Wirkung und dient dazu, die eingetragenen Rechtsgeschäfte Dritten entgegenhalten zu können.
Schlussbemerkungen
Der Verkauf von Patenten ist der zentrale Kanal, über den ein Erfinder sein Schutzrecht wirtschaftlich verwerten kann. Er ist jedoch nicht die einzige Option: Es ist nicht erforderlich, sich der Inhaberschaft an der eigenen Erfindung zu entledigen, um diese wirtschaftlich zu nutzen.