28. November 2019 · Saglietti Bianco

Patentanmeldung: Wie läuft das Verfahren ab?

Die Patentanmeldung ist eine entscheidende Phase des Patentverfahrens, und ihr Ausgang hängt maßgeblich davon ab. Sehen wir uns daher an, wie sie durchzuführen ist.

Das Patentverfahren umfasst verschiedene Phasen und Schritte zur Erlangung eines rechtlichen Schutzes einer Entwicklung oder Erfindung. Dieses Verfahren, das erst mit der Patenterteilung endet, kann sich über mehrere Jahre erstrecken, wobei die zu tragenden Kosten hoch sein können.

Patentanmeldung: Analyse der Entwicklung und Patentierbarkeitsvoraussetzungen

Die erste Phase besteht in der Analyse der Entwicklung, ihres Umfangs und ihres Anwendungsbereichs, um zu prüfen, ob die zu schützende Erfindung die sogenannten Patentierbarkeitsvoraussetzungen des italienischen Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz erfüllt.

Insbesondere muss die Entwicklung:

  • neu sein, d. h. nicht Teil des Standes der Technik;
  • eine erfinderische Tätigkeit aufweisen, d. h. nicht durch den Stand der Technik nahegelegt oder daraus zu erwarten sein;
  • gewerblich anwendbar sein (Herstellung und Nutzung im industriellen Bereich sein können); und rechtmäßig sein, d. h. nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen.

Der Stand der Technik umfasst alles, was der Öffentlichkeit weltweit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch eine Internet-Veröffentlichung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise vor dem Anmeldetag zugänglich gemacht wurde. Mit einer in einschlägigen Datenbanken durchgeführten Patentrecherche kann ein hinreichend umfassender Überblick über einen ganzen technologischen Bereich gewonnen und der Grad der Handlungsfreiheit für die eigene Erfindung – die sogenannte „Freedom to Operate" – abgeschätzt werden.

Patentanmeldung: Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung

Nach einer vorbereitenden Recherche des Standes der Technik muss die Anmeldung vorbereitet und beim zuständigen nationalen oder regionalen Amt eingereicht werden. Eine bewährte Strategie besteht darin, zunächst eine nationale Patentanmeldung einzureichen. Dieses Verfahren ist mit begrenzten Anfangskosten und einem verhältnismäßig einfachen Ablauf verbunden.

Der Anmelder hat 12 Monate Zeit ab dem Anmeldetag (Prioritätstag), um die Anmeldung auf andere Staaten auszudehnen und dabei die Priorität der ersten Anmeldung zu beanspruchen.

Merkmale der Anmeldung

Die Anmeldung muss auch die Anforderungen der ausreichenden Offenbarung und der Einheitlichkeit der Erfindung erfüllen:

  • Ausreichende Offenbarung: Die Erfindung muss so klar und vollständig beschrieben werden, dass eine Fachperson auf dem betreffenden Gebiet über alle Elemente verfügt, um sie auszuführen. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung kann das Patent für nichtig erklärt werden.
  • Einheitlichkeit der Erfindung: Nach Art. 161 des italienischen Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz muss die Anmeldung eine einzige Erfindung zum Gegenstand haben.

Erstellung des Patentdokuments

Die Anmeldung besteht im Wesentlichen aus: Titel, Zusammenfassung, Beschreibung, Ansprüchen und Zeichnungen (soweit vorhanden).

Titel: gibt das technische Anwendungsgebiet der Erfindung an; er muss knapp, klar und aussagekräftig sein.

Zusammenfassung: liefert eine kurze (ca. 150 Wörter) technische Angabe zum Gegenstand der Erfindung.

Beschreibung: erläutert die Erfindung im Detail; sie muss so klar und vollständig sein, dass eine Fachperson auf dem betreffenden Gebiet die Erfindung ausführen kann.

Ansprüche: Die Ansprüche müssen den Gegenstand, für den Schutz begehrt wird, mit technischen Merkmalen definieren. Sie bilden den Kern des Dokuments; durch sie werden die Erfindung und der Schutzumfang des Patents definiert.

Zeichnungen (gegebenenfalls): Figuren, Schemata, Diagramme, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung darstellen.

Patentanmeldung in Italien

In Italien kann die Patentanmeldung online über das entsprechende Portal des Italienischen Patent- und Markenamts (UIBM), über jede Handelskammer oder direkt beim Amt in Rom eingereicht werden (in Papierform).

Die Anmeldung unterliegt von Gesetzes wegen einer Geheimhaltungsfrist von 18 Monaten, davon die ersten 90 Tage – unabänderlich – für die Militärbehörde. Bei elektronischer Einreichung beträgt die Gebühr pauschal 50 Euro, einschließlich Anmeldegebühr und der ersten drei Jahresgebühren.

Weitere Schritte nach der Anmeldung

Das UIBM prüft die Anmeldung zunächst in formeller Hinsicht und im Anschluss auch nach den oben genannten materiellen Voraussetzungen. Seit dem 1. Juli 2008 wird in Italien jede Anmeldung einer Neuheitsrecherche durch das Europäische Patentamt (EPA) unterzogen.

Die Recherche des EPA zielt darauf ab, zu ermitteln, ob es frühere Dokumente (Patente, Veröffentlichungen usw.) gibt, die die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit der beanspruchten Erfindung beeinträchtigen können. Im Anschluss an die Recherche erstellt das EPA (6–9 Monate nach der Anmeldung) einen italienischen Recherchenbericht mit einer vorläufigen Stellungnahme zur Patentierbarkeit.

In der letzten Phase des Verfahrens beurteilt ein italienischer Prüfer den Recherchenbericht und die Stellungnahme zur Patentierbarkeit; bei positiver Bewertung erteilt er das italienische Patent.

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