Die Registrierung einer Marke hat heute eine strategische Bedeutung für das Unternehmen. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich erlaubt uns zu behaupten, dass es sich um eine wertvolle Ressource handelt, die geschützt und aufgewertet werden muss. Sie stellt eines der wichtigsten Elemente des Unternehmensimages dar und bietet in den Augen der Kundschaft Garantien für Qualität und Zuverlässigkeit.
Was ist eine Marke?
Die Marke ist ein Zeichen, das es ermöglicht, die von einem Unternehmen hergestellten oder vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Gemäß Art. 7 des Codice della Proprietà Industriale (CPI – italienisches Gesetzbuch über das gewerbliche Eigentum) können alle grafisch darstellbaren Zeichen Gegenstand einer Registrierung sein: Wörter (einschließlich Personennamen), Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Töne, die Form des Produkts oder seiner Verpackung, Farbkombinationen oder Farbtöne. So kann beispielsweise ein Ton registriert werden, indem die ihn bildenden Musiknoten auf einem Notensystem dargestellt werden.
Markenregistrierung: Warum ist sie wichtig?
Man sollte wissen, dass die Marke oft eine stärkere Anziehungskraft ausübt als das Produkt selbst, und Verbraucher schenken ihr Vertrauen, noch bevor sie ein neues Produkt kennen. Merchandising ist ein deutliches Beispiel dafür, wie eine Marke, die ursprünglich mit der Hauptfunktion der Herkunftsangabe eines Produkts oder einer Dienstleistung entstanden ist, zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut von hohem Wert wird.
Die Registrierung der eigenen Marke hat eine wirklich relevante strategische Bedeutung, steigert die Reputation und ermöglicht den Schutz eines Gutes, dessen wirtschaftlicher Wert im Laufe der Zeit steigen wird. Nicht umsonst stellen Unterscheidungsmerkmale bei Unternehmensübertragungen oft das wichtigste und begehrteste Gut dar.
Markenregistrierung: Die Ähnlichkeitsrecherche
Vor der Registrierung einer Marke muss entschieden werden, wie sie angemeldet werden soll, ob als Wortmarke oder als Bildmarke. Zudem ist es wichtig, eine Neuheitsrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass das gewählte Unterscheidungsmerkmal nicht bereits von anderen registriert wurde. Darüber hinaus muss betont werden, dass eine Verlängerung alle 10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Anmeldung, erforderlich ist.
Wenn die Voranalyse sorgfältig und – wie stets empfohlen – mit Hilfe eines fachkundigen Beraters durchgeführt wurde, kann mit der Einreichung des Registrierungsantrags fortgefahren werden.
Waren- und Dienstleistungsklassen: Was sind sie?
Ein weiterer Aspekt, der bei der Registrierung berücksichtigt werden muss, ist die Auswahl der Klassen von Waren und Dienstleistungen, für die das Unterscheidungsmerkmal verwendet werden soll und die im Registrierungsantrag genau beschrieben werden müssen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist es wichtig, die betreffenden Waren und Dienstleistungen unter Verwendung der Klassen der Klassifikation von Nizza sorgfältig auszuwählen.
Wer kann eine Marke registrieren?
Art. 19 des CPI präzisiert, dass „eine Registrierung für eine Unternehmensmarke derjenige erhalten kann, der sie bei der Herstellung oder dem Handel von Produkten oder bei der Erbringung von Dienstleistungen des eigenen Unternehmens oder von Unternehmen, die er kontrolliert oder die sie mit seiner Zustimmung verwenden, nutzt oder zu nutzen beabsichtigt“. Es kann sich dabei sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln.
Registrierung von Kollektivmarken
Die Kollektivmarke kann von Verbänden von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistern oder Händlern zur Registrierung angemeldet werden. Sie muss daher von Rechtsträgern registriert werden, die über eine angemessene Struktur verfügen, um eine wirksame Verwaltung zu gewährleisten, und wird allen Herstellerunternehmen zur Nutzung überlassen, die sich den vom Inhaber festgelegten Regeln unterwerfen. Die Rechtsform des Konsortiums (consorzio) wird als geeignet angesehen, um eben diese wirksame Verwaltung des Unterscheidungsmerkmals zu gewährleisten, da sie das Erreichen von operativen Ergebnissen ermöglicht, die für das einzelne Unternehmen schwer zu erzielen wären, und den einzelnen Unternehmen eine viel höhere Sichtbarkeit bietet als Individualmarken, insbesondere bei Produkten, die durch präzise Lastenhefte zur Typizität geregelt sind.
Wichtig
Wer die Marke registriert, muss sie innerhalb von fünf Jahren nach der Registrierung verwenden oder zumindest beabsichtigen, sie direkt oder indirekt zu verwenden. Sollte dies nicht geschehen, verfällt das Unterscheidungsmerkmal wegen Nichtbenutzung, selbst wenn es gewährt wurde. Eine natürliche Person könnte jedoch diese Nutzung stets dadurch umsetzen, dass sie die Marke einem Unternehmen in Lizenz gibt, falls sie diese nicht selbst nutzen kann.
Wie läuft die Registrierung einer Marke ab?
Der Antragsteller kann den Anmeldeantrag persönlich einreichen oder einen Vertreter benennen, der aus den beim Ufficio Italiano Brevetti e Marchi (UIBM – Italienisches Patent- und Markenamt) in einer entsprechenden Berufskammer eingetragenen Beratern für gewerbliches Eigentum oder aus den in den jeweiligen Kammern eingetragenen Rechtsanwälten ausgewählt werden muss. Ein Vertreter ist nur dann zwingend erforderlich, wenn man über keine Betriebsstätte oder keinen rechtlichen Wohnsitz in Italien verfügt.
Die Ernennung des Bevollmächtigten kann im Anmeldeantrag erfolgen (in diesem Fall muss der Antrag vom Antragsteller und seinem Bevollmächtigten gemeinsam unterzeichnet werden) oder durch einen separaten Akt, der aus einer notariellen Vollmacht oder einem Auftragsschreiben bestehen kann.
Die notarielle Vollmacht besteht aus einem vor einem Notar unterzeichneten Dokument, mit dem der Auftrag erteilt wird, jedes Verfahren vor dem UIBM zu verfolgen, ohne dass der Gegenstand oder die spezifischen Anmeldungen (Patent, Design, Modell oder anderes), auf die sich die Vollmacht bezieht, angegeben werden müssen.
Das Auftragsschreiben kann allgemein oder spezifisch sein, und letzteres kann einzeln oder mehrfach sein:
- allgemein: Der erteilte Auftrag umfasst das gesamte Verfahren zur Erlangung der beantragten Registrierung sowie die Erledigung alles Dessen, was etwaige Rechtsstreitigkeiten betrifft;
- spezifisch: Es werden detailliert die Dienstleistungen angegeben, die der Berater auszuführen hat (nur die Domizilierung, das teilweise oder vollständige Verfahren der Anmeldung, die Beratung im Falle eines Widerspruchs, die Beschwerde bei der Beschwerdekammer gegen Ablehnungsbescheide usw.);
- einzeln: betrifft eine einzelne Anmeldung;
- mehrfach: kann mehrere Anmeldungen betreffen, die im Schreiben stets anzugeben sind.
Italienische oder europäische Marke: Was sind die Unterschiede?
Bisher haben wir das Registrierungsverfahren für ein italienisches Unterscheidungsmerkmal erläutert, aber was sind die Unterschiede zur europäischen Marke?
In Italien wird diese beim UIBM registriert und ist einzig und allein auf dem italienischen Staatsgebiet gültig.
Die europäische Marke hingegen wird beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) registriert und ist im gesamten Gebiet der Europäischen Union gültig, was einem Bündel von 28 nationalen Marken entspricht, die in den einzelnen Ländern der Europäischen Union registriert sind.
Dieser letzte Aspekt ist bei der Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche sorgfältig zu berücksichtigen, da auch ein nationales Unterscheidungsmerkmal, das in irgendeinem Land der Europäischen Union registriert ist, die Registrierung einer Unionsmarke verhindern kann.
In einem solchen Fall könnte es, anstatt mit der Anmeldung der Unionsmarke fortzufahren, notwendig sein, eine Vielzahl von nationalen Markenanmeldungen in den Ländern der Europäischen Union vorzunehmen, in denen man Schutz erlangen möchte.
Beide Registrierungsverfahren genießen das sogenannte Prioritätsrecht der Marke.
In der Praxis gewährt die Einreichung einer Markenanmeldung, sei sie national oder gemeinschaftlich (auch ausländisch), wenn sie als Erstanmeldung erfolgt, ihrem Inhaber ein Prioritätsrecht für die Dauer von 6 Monaten ab dem Datum der Erstanmeldung, um eine oder mehrere Markenanmeldungen in einem oder mehreren der 173 Vertragsstaaten der Pariser Verbandskübereinkunft einzureichen.
Wie soll man wählen? Unsere Ratschläge
Wenn das eigene bestehende oder künftige Unternehmen (Start-up) nur und ausschließlich auf dem italienischen Markt tätig ist oder tätig sein wird, ist es ratsam, nur eine Registrierung auf nationaler Ebene vorzunehmen.
Wenn das Unternehmen hingegen beabsichtigt, auf europäischer Ebene tätig zu werden oder dies bereits tut, ist die Registrierung der eigenen Marke auf europäischer Ebene bei weitem vorzuziehen.
Die Empfehlung für Unternehmen, die im E-Commerce tätig sind – und von denen man daher annimmt, dass sie zumindest im gesamten Gebiet der Europäischen Union agieren –, lautet, sich von Anfang an für die Registrierung der Marke auf europäischer Ebene zu entscheiden.
Sollte die eigene Tätigkeit hingegen niemals über die nationalen Grenzen hinausgehen können, ist die Registrierung einer italienischen Marke bei weitem vorzuziehen. Es wird jedoch immer möglich sein, zu einem späteren Zeitpunkt eine Unionsmarke oder eine internationale Marke zu registrieren, auch wenn man dann die Priorität der italienischen Marke nicht mehr beanspruchen kann.