Die nicht eingetragene Marke (marchio di fatto) ist ein Kennzeichen, das dazu dient, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens zu differenzieren, um sie für das Publikum erkennbar und attraktiv zu machen. Da sie jedoch nicht registriert ist, besteht das Risiko, dass sie von Dritten verwendet wird.
Was ist eine nicht eingetragene Marke (marchio di fatto)?
Als marchio di fatto wird ein Kennzeichen bezeichnet, das nicht registriert wurde, aber von einem Unternehmen für die Vermarktung von Dienstleistungen oder Produkten verwendet wird und Sichtbarkeit sowie Unterscheidungskraft in Bezug auf die Zielkundschaft und das Referenzgebiet erlangt hat.
Der Schutz der nicht eingetragenen Marke
Die Rechtsordnung schützt auch diejenigen, die eine Marke ohne Registrierung verwenden, gemäß Art. 2571 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) und Art. 12 des Codice della Proprietà Industriale (Kodex des gewerblichen Eigentums, kurz: c.p.i.). Art. 2571 bestimmt, dass derjenige, der ein nicht eingetragenes Kennzeichen verwendet hat, das Recht hat, dieses trotz einer von anderen erlangten Registrierung in den Grenzen weiter zu benutzen, in denen er es zuvor gebraucht hat. Der Schutz des Ausschließlichkeitsrechts an einem nicht eingetragenen Kennzeichen stützt sich auf dessen faktische Nutzung und den tatsächlich erreichten Bekanntheitsgrad.
Der Inhaber eines Logos, das im gesamten Staatsgebiet bekannt geworden ist, kann verhindern, dass andere es für dieselben Produkte verwenden, jedoch nicht für ähnliche Produkte. Er kann zudem die Nichtigerklärung eines später registrierten, verwechslungsfähigen Kennzeichens wegen mangelnder Neuheit erwirken. Die entsprechende Klage muss jedoch innerhalb von 5 Jahren erhoben werden, um die Heilung der später eingetragenen Marke zu vermeiden (Art. 28 c.p.i.).
Der Inhaber einer nicht eingetragenen Marke, die nur lokal bekannt ist, genießt einen geringeren Schutz. Er kann nämlich nicht verhindern, dass andere Unternehmer sie für dieselben Produkte verwenden. Er kann auch nicht verhindern, dass ein Wettbewerber sie rechtsgültig registriert; in diesem Fall darf er sein eigenes Kennzeichen lediglich auf lokaler Ebene weiterverwenden. Der Inhaber der Registrierung hat das ausschließliche Nutzungsrecht in jedem anderen Teil des Landes.
Auf strafrechtlicher Ebene genießt eine nicht eingetragene Marke einen begrenzteren Schutz und verfügt über keinen internationalen Schutz. Schließlich ist hervorzuheben, dass sie nicht den spezifischen Schutzmechanismen des Codice della Proprietà Industriale unterliegt, sondern lediglich den allgemeinen Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb.
Kritische Aspekte der nicht eingetragenen Marke
Die Wirkungen eines eingetragenen Kennzeichens beginnen im Falle eines nationalen italienischen Logos mit dem Tag der Hinterlegung der Anmeldung bzw. bei einer Gemeinschaftsmarke mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Eintragung. Im Gegensatz dazu erhält die nicht eingetragene Marke mangels eines formalen Registrierungsverfahrens nur dann und zu dem Zeitpunkt Schutz, an dem sie infolge ihrer Verwendung eine qualifizierte Bekanntheit erlangt hat oder – mit den genannten Einschränkungen – tatsächlich auf lokaler Ebene genutzt wurde.
Während also ein eingetragenes Zeichen bereits vor seiner tatsächlichen Verwendung geschützt werden kann, kommt man bei der nicht eingetragenen Marke nicht in den Genuss dieses Vorteils, da – wie erwähnt – die Voraussetzung für ihren Schutz die aus der Nutzung resultierende Bekanntheit ist.
Rechtliche Schritte zum Schutz der nicht eingetragenen Marke
Wenn man beabsichtigt, ein nicht eingetragenes Logo gerichtlich zu schützen, muss eine besonders umfangreiche Beweislast erfüllt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Marke nicht nur symbolisch oder vorbereitend genutzt wurde, dass durch die vorangegangene Nutzung eine qualifizierte Bekanntheit erlangt wurde und dass diese Bekanntheit den territorialen Bereich umfasst, in dem das spätere identische oder ähnliche Kennzeichen verwendet wird. Eine eingetragene Marke hingegen genießt die Vermutung der Gültigkeit der Registrierung.
Kann eine nicht eingetragene Marke eine eingetragene Marke zu Fall bringen?
Ein nicht eingetragenes Logo kann ein später registriertes oder von Dritten verwendetes Zeichen nur dann für ungültig erklären, wenn das erstere Kennzeichen eine allgemeine Bekanntheit, d. h. (mindestens) auf nationaler Ebene, erlangt hat.
Hat es hingegen eine rein lokale Bekanntheit erlangt, kann es ein späteres Zeichen nicht für ungültig erklären. Es ermöglicht dem Inhaber lediglich, sein eigenes Kennzeichen weiterhin im Rahmen der erreichten lokalen Verbreitung zu nutzen.
Diese Unterscheidung gibt es bei eingetragenen Marken nicht, deren Schutz gegen spätere verwechslungsfähige Marken sich zweifellos auf das gesamte Gebiet erstreckt, in dem sie registriert wurden.
Die nicht eingetragene Marke im Ausland
In mehreren ausländischen Staaten, darunter China (aber auch Frankreich), wird die nicht eingetragene Marke nicht anerkannt. Dort gilt der Grundsatz, dass derjenige, der zuerst registriert, auch der Einzige ist, der das Recht hat, das Zeichen in diesem bestimmten Hoheitsgebiet zu verwenden.