Kollektivmarke: Bedeutung und Merkmale

Die Kollektivmarke (marchio collettivo) ist ein Unterscheidungszeichen, das den Verbraucher schützt, indem es Produkte oder Dienstleistungen mehrerer Unternehmen aufgrund ihrer spezifischen Herkunft, Qualität oder Beschaffenheit kennzeichnet.

Was ist die Kollektivmarke?

Es handelt sich um ein Unterscheidungszeichen, das die Funktion hat, den Ursprung, die Merkmale und die Qualitäten eines Produkts durch angemessene Kontrollen der Waren jener Hersteller (oder Händler) zu garantieren, denen die Nutzung durch den Inhaber gestattet wurde. In der Regel wird sie von einem Zusammenschluss von Konsortialmitgliedern für die Herstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung gemäß einer spezifischen Satzung beantragt.

Es handelt sich um ein anderes Unterscheidungszeichen als die Individualmarke, die im Regelfall Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von denen der Konkurrenz unterscheidet.

Einige Beispiele:

„Grana Padano“: Eine der bekanntesten Kollektivmarken, die den schmackhaften italienischen Käse auszeichnet. Nur Unternehmen, die das Lastenheft der Produktion befolgen, haben die Möglichkeit, sie auf ihren Produkten zu verwenden.

„Bancomat“: Auch dies ist ein Beispiel für eine Kollektivmarke, die von mehreren Unternehmen genutzt werden kann, sofern sie das vom Inhaber des Zeichens zum Zeitpunkt der Anmeldung festgelegte Reglement einhalten.

„Pura Lana Vergine“ (Reine Schurwolle): Wird bei einem Produkt verwendet, das bestimmten Kriterien entspricht, die in der Benutzungssatzung der Kollektivmarke festgelegt sind.

Was besagt Art. 11 des Codice della Proprietà Industriale?

Der Artikel 11 des Codice della Proprietà Industriale (CPI – italienisches Gesetzbuch über das gewerbliche Eigentum) liefert uns in 5 Punkten die rechtliche Definition der Kollektivmarke.

  • Personen und Einrichtungen, die die Funktion ausüben, den Ursprung, die Art oder die Qualität bestimmter Produkte oder Dienstleistungen zu garantieren, können die Eintragung entsprechender Marken als Kollektivmarken erwirken und sind befugt, die Nutzung dieser Marken Herstellern oder Händlern zu gestatten.
  • Die Satzungen über die Benutzung der Kollektivmarken, die Kontrollen und die entsprechenden Sanktionen müssen der Anmeldung beigefügt werden; Änderungen der Satzung müssen von den Inhabern dem UIBM (Ufficio Italiano Brevetti e Marchi – Italienisches Patent- und Markenamt) mitgeteilt werden, damit sie in die der Anmeldung beigefügten Unterlagen aufgenommen werden können.
  • Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sind auch auf ausländische Kollektivmarken anwendbar, die im Ursprungsland eingetragen sind.
  • Abweichend von Artikel 13 Absatz 1 kann eine Kollektivmarke aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Handel zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren oder Dienstleistungen dienen können. In diesem Fall kann das UIBM die Eintragung jedoch durch eine begründete Entscheidung verweigern, wenn die angemeldeten Marken ungerechtfertigte Privilegien schaffen oder die Entwicklung anderer ähnlicher Initiativen in der Region beeinträchtigen könnten. Das UIBM ist befugt, hierzu die Stellungnahme von öffentlichen Verwaltungen, Interessengruppen und zuständigen Organen einzuholen. Die erfolgte Eintragung eines geografischen Namens als Unterscheidungszeichen berechtigt den Inhaber nicht, Dritten die Benutzung dieses Namens im geschäftlichen Verkehr zu untersagen, sofern diese Benutzung den Grundsätzen der beruflichen Korrektheit entspricht und somit auf die Funktion als Herkunftsangabe beschränkt ist.
  • Kollektivmarken unterliegen allen anderen Bestimmungen dieses Gesetzbuches, soweit sie deren Wesen nicht widersprechen.

Wer kann eine Kollektivmarke anmelden?

Aufgrund ihrer Besonderheit wird sie im Allgemeinen von einer institutionellen Einrichtung oder einem Verband (z. B. industrielle oder landwirtschaftliche Erzeuger) beantragt, kann aber laut Gesetz von jedermann beantragt werden.

Sobald die Eintragung von Kollektivmarken erwirkt wurde, können die Inhaber deren Nutzung gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Satzungen Herstellern und Händlern gestatten.

Wie wird sie angemeldet?

Um eine Kollektivmarke eintragen zu können, müssen zusammen mit dem Unterscheidungszeichen auch die Benutzungssatzung, die Kontrollen und die entsprechenden Sanktionen hinterlegt werden.

Prüfung der Benutzungssatzung durch das Amt

Die gesetzliche Vorschrift der notwendigen Hinterlegung der Benutzungssatzung, der Kontrollen und der Sanktionen verpflichtet das Amt, bei dem die Eintragung beantragt wird, zu einer Prüfung. Diese beschränkt sich nicht auf das subjektive Profil der abstrakten Vereinbarkeit mit der Garantiefunktion, sondern umfasst auf objektiver Ebene die Bewertung der Wirksamkeit dieser Funktion. Diese muss sich in den vom Anmelder ausgearbeiteten Regeln für die Nutzung des Zeichens, für die Kontrolle der Einhaltung dieser Regeln durch die Nutzer und für die Sanktionierung etwaiger Verstöße widerspiegeln.

Garantiefunktion

Auch nach der Eintragung der Marke ist die Garantiefunktion, die der Inhaber auszuüben hat, von grundlegender Bedeutung: Sie wird durch ein echtes Sanktionierungssystem sichergestellt, das Untätigkeit des Inhabers bei der Durchführung von Kontrollen über die ordnungsgemäße Verwendung des Zeichens durch die Nutzer mit dem Verfall der Marke bestraft.

Unterschied zwischen Kollektivmarke und Individualmarke

Der Unterschied zur Individualmarke liegt im Phänomen der Trennung zwischen der Inhaberschaft des Unterscheidungszeichens und seiner Nutzung. Das bedeutet, dass die Person, die die Eintragung beantragt und erhält, nicht mit dem Nutzer der Marke identisch ist. Diese Trennung hat wichtige Auswirkungen auf den Rechtsschutz: Im Falle eines Markenmissbrauchs durch Dritte ist der Inhaber zur Markenverletzungsklage legitimiert, jedoch nicht zur Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gemäß Art. 2601 des Codice Civile (italienisches Bürgerliches Gesetzbuch).

Verfall der Marke

Es gibt drei Gründe für den Verfall einer Kollektivmarke:

  • der eben erwähnte Fall, d. h. die Unterlassung der in der Benutzungssatzung vorgesehenen Kontrollen durch den Inhaber;
  • eine Verwendung der Marke, die das Publikum über den „Charakter oder die Bedeutung der Marke selbst“ irreführt;
  • Änderungen der Satzung, die im Widerspruch zu den allgemeinen Bestimmungen über die Anforderungen an die Benutzungssatzung stehen.

Was sind die Vorteile der Kollektivmarke?

Im Folgenden sehen wir, welche Vorteile der Schutz durch die Eintragung dieser Art von Unterscheidungszeichen bietet.

Erstens besteht der Hauptvorteil für den Inhaber, der die Marke anmeldet und Dritten die korrekte Nutzung gestattet, darin, über ein wirksames Instrument zur Gewährleistung der Qualität und Herkunft der Waren zu verfügen, die in seinem Gebiet (wenn es sich z. B. um eine Gebietskörperschaft handelt) oder von seinen Mitgliedern produziert werden.

Für die lizenznehmenden Unternehmen, die sie nutzen, besteht der Vorteil in der Möglichkeit, die Wiedererkennbarkeit der Marke durch die Verbraucher zu nutzen und sie dazu zu bewegen, Produkte oder Dienstleistungen vorzuziehen, die mit dieser Marke versehen sind.

Letztendlich sind Kollektivmarken wertvolle Instrumente sowohl des Schutzes als auch der Kommunikation.

Ein Kommunikationsinstrument sind sie schließlich deshalb, weil sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Marketingpolitik einer Gruppe von Erzeugern/Unternehmern zu stärken.

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