Endgültige Verabschiedung des italienischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz

Das Gesetz vom 23. September 2025, Nr. 132, mit dem Titel "Bestimmungen und Delegationen an die Regierung im Bereich der künstlichen Intelligenz", stellt den ersten systematischen Eingriff der italienischen Rechtsordnung zur Regelung der Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz dar und wird am 10. Oktober 2025 in Kraft treten.

Das Gesetz steht in Kontinuität mit dem auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EU) 2024/1689 (sog. AI Act) vorgegebenen Rahmen, dessen grundlegende Prinzipien der Transparenz, Sicherheit, Verantwortlichkeit und Rückverfolgbarkeit es übernimmt. Dies geschieht im Kontext einer anthropozentrischen Vision der künstlichen Intelligenz, die darauf ausgerichtet ist, technologische Innovation und den Schutz der Grundrechte in Einklang zu bringen.

Unter den bedeutendsten Bestimmungen ist Artikel 13 der Nutzung von KI im Rahmen von Verträgen über geistige Dienstleistungen gewidmet.

Dieser legt fest, dass Systeme der künstlichen Intelligenz ausschließlich als unterstützende Instrumente für Neben- oder Hilfstätigkeiten in Bezug auf die Hauptleistung eingesetzt werden dürfen, wobei stets der Vorrang der menschlichen intellektuellen Arbeit gewahrt bleiben muss. Der Freiberufler bleibt daher vollumfänglich verantwortlich für die Entscheidungen, Analysen und Ergebnisse, die aus seiner Tätigkeit resultieren.

Um eine bewusste und verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen zu fördern, führt die Norm eine Transparenzpflicht gegenüber dem Mandanten ein. Es wird vorgesehen, dass der Freiberufler diesen in klarer, einfacher und erschöpfender Weise über den etwaigen Einsatz von Instrumenten der künstlichen Intelligenz informieren muss, in Übereinstimmung mit dem Vertrauensverhältnis, das die Grundlage der beruflichen Tätigkeit bildet.

In diesem Zusammenhang werden die Berufsverbände und -vereinigungen aufgerufen sein, Leitlinien zu erstellen, die Standesregeln zu aktualisieren und die Formen der informierten Einwilligung in Bezug auf die Nutzung von KI zu regeln.

In engem Zusammenhang mit Artikel 13 sieht Artikel 24, Absatz 2, Buchstabe f) eine Delegation an die Regierung vor, um durch entsprechende ausführende Gesetzverordnungen (decreti legislativi attuativi) Unterstützungs- und Aktualisierungsmaßnahmen für die Berufsverbände einzuführen.

Hierzu gehört die Förderung von Programmen zur digitalen Alphabetisierung und Fortbildung für Freiberufler mit dem Ziel, eine kompetente, bewusste und die ethischen sowie rechtlichen Grundsätze respektierende Nutzung der künstlichen Intelligenz zu fördern.

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