Man ist gewohnt zu denken, dass sich der Wettbewerb zwischen Unternehmern auf dem Markt ausschließlich auf Forschung, Kreation und Innovation neuer Produkte konzentriert. In einer Welt, in der jedoch (fast) alles bereits erfunden wurde, sind es oft die Verpackungen, mit denen diese Produkte präsentiert werden, die die Verbraucher anziehen.
Die Produktverpackungen dienen nämlich nicht nur der primären Funktion des Einschließens und Schützens, sondern werden oft als Kommunikations-, Informations- und Marketinginstrument eingesetzt und sollten als solche Gegenstand eines angemessenen Schutzes sein.
Ein Packaging kann unter vielfältigen Aspekten geschützt werden: Der klassische Schutz ist der seines äußeren Erscheinungsbildes durch Designformen; sollte diese Form jedoch auch unterscheidungskräftig sein, könnte sie durch den für Marken oder den unlauteren Wettbewerb typischen Schutz geschützt werden. Erweist sie sich zudem in technischer Hinsicht als innovativ, könnte auf den Schutz durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster zurückgegriffen werden, oder – bei Vorliegen eines nachgewiesenen künstlerischen Grades – auf die Formen des Urheberrechts.
Diese verschiedenen Schutzformen, die vom Gesetzgeber so konzipiert wurden, dass sie nebeneinander bestehen, ohne sich zu überschneiden, und unterschiedliche Funktionen sowie Laufzeiten haben, können miteinander verknüpft werden, um eine regelrechte „Rüstung“ für unsere Verpackung zu schaffen: zum Beispiel Patentschutz für technische/innovative Elemente, Markenschutz für unterscheidungskräftige Merkmale, Urheberrecht für kreative Aspekte usw. Dies natürlich nur beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.
Aber ist es denn wirklich so notwendig, das Packaging zu schützen?
Unsere Erfahrung sagt ja.
Denn auch wenn ausschließliche Verwertungsrechte an einer Form geltend gemacht werden können – und hier beschränken wir uns auf Marken- und Designrechte – selbst durch deren faktische Nutzung auf dem Markt, ist die faktische Nutzung ein System, das bröckelt, und zwar aus mehreren Gründen.
Es bröckelt, weil die Existenz einer faktischen Marke (marchio di fatto) nicht vermutet wird, sondern von Fall zu Fall gerichtlich bewiesen werden muss, was einen wirtschaftlichen Aufwand mit sich bringt, der bei weitem höher ist als der, den eine umsichtige und präventive Eintragung erfordert hätte. Dies hat vorhersehbare Konsequenzen im Falle des Rückgriffs auf einstweilige Verfügungsverfahren.
Es bröckelt, weil das nicht eingetragene Design (design di fatto) nur gegen sklavische Nachahmungen geschützt ist, die in bösgläubiger Absicht erfolgen.
Darüber hinaus ist es einerseits gewagt, eine Verpackung, welche die Voraussetzungen erfüllt, ohne angemessenen Schutz auf den Markt zu bringen, und andererseits ebenso wenig vorteilhaft, eine Verpackung mit einer unangemessenen Schutzform zu schützen. Schnelle und billige Lösungen sind – auch in dieser Materie – nicht immer die besten.
Was passiert, wenn man die falsche Schutzform wählt?
Die falsche Wahl einer Schutzform könnte kontraproduktiv sein, da sie Dritten ermöglicht, die Erfindung aus technischer Sicht zu kopieren, während die Form unberührt bleibt, oder dazu führen kann, dass unser Packaging in die Gemeinfreiheit fällt.
Obwohl Unterscheidungskraft, Eigenart und technische Innovation abstrakt voneinander getrennte Konzepte sind, überschneiden sie sich in der Praxis oft, was die Unterscheidung für weniger erfahrene Augen (und manchmal auch für erfahrenere) schwierig macht.
Unsere Lösung
Die beste Lösung besteht darin, die potenzielle Dauer der Verwertung unserer Innovation, ihre Funktionen und Merkmale sorgfältig zu bewerten, um von vornherein die wirksamsten Schutzinstrumente zu aktivieren. Um die Wirksamkeit des Schutzes nicht zunichte zu machen, kann es insbesondere nützlich sein, sich mit auf diesem Gebiet erfahrenen Anwälten zu beraten.
Die Experten der Kanzlei Studio Saglietti Bianco, spezialisiert auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts, stehen jedem, der weitere Informationen oder Erläuterungen hierzu wünscht, gerne zur Verfügung.