Saglietti Bianco berät Unternehmen und Fachleute in den Bereichen geistiges und gewerbliches Eigentum, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht. In einer unabhängigen Kanzlei wie der unseren hat jeder Mandant direkten Zugang zu den Partnern – mit der Reaktionsschnelligkeit, die nur eine schlanke Struktur gewährleisten kann. Unsere branchenübergreifende Erfahrung in unterschiedlichen Industriezweigen erlaubt es uns, die strategischen Prioritäten unserer Mandanten wirklich zu verstehen: sei es die Ausarbeitung einer Angriffs- oder Verteidigungsstrategie, die zu einem vorteilhaften Vergleich führt, die Gestaltung einer rechtlich sicheren Verpackung, der Aufbau eines Patentportfolios im Automotive-Sektor, die Verteidigung einer Marke im Bereich Food & Beverage oder der Schutz von Software- und datengetriebenen Lösungen im IT- und Cloud-Umfeld.
Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Mandanten sind zentrale Elemente unseres Ansatzes. Jedes Projekt wird von einem Team betreut, das nach den erforderlichen fachlichen Kompetenzen – technisch-wissenschaftlich und juristisch – und nach dem verfügbaren Budget zusammengestellt wird.
Warum Mandanten uns wählen
Bewertungen
Was man über uns sagt
— IAM Patent 1000 2026, IAM Media
Saglietti Bianco hat eine fokussierte Patentpraxis aufgebaut, die auf den Schutz und die Durchsetzung hochwertiger technologischer Innovationen ausgerichtet ist.
Die Kanzlei berät sowohl in Anmelde- als auch in Streitverfahren und verfolgt einen strategischen Ansatz, der auf komplexe grenzüberschreitende Streitigkeiten zugeschnitten ist.
Die enge Abstimmung zwischen Patent- und Rechtsteam sorgt für einen Gleichlauf von Anmelde- und Prozessstrategie, stets im Licht der sich entwickelnden nationalen und europäischen Rechtsprechung.
Besonders aktiv ist die Praxis in fortschrittlichen Bereichen wie intelligenten Fahrzeugsystemen, plasmabasierten Maschinen, Aluminiumverarbeitung und grünen Wasserstofftechnologien, wo sie europäische und nationale Portfolios, EPA-Einsprüche und Durchsetzungsstrategien betreut.
Saglietti Bianco hat eine fokussierte Patentpraxis aufgebaut, die auf den Schutz und die Durchsetzung hochwertiger technologischer Innovationen ausgerichtet ist.
Die Kanzlei berät sowohl in Anmelde- als auch in Streitverfahren und verfolgt einen strategischen Ansatz, der auf komplexe grenzüberschreitende Streitigkeiten zugeschnitten ist.
Die enge Abstimmung zwischen Patent- und Rechtsteam sorgt für einen Gleichlauf von Anmelde- und Prozessstrategie, stets im Licht der sich entwickelnden nationalen und europäischen Rechtsprechung.
Besonders aktiv ist die Praxis in fortschrittlichen Bereichen wie intelligenten Fahrzeugsystemen, plasmabasierten Maschinen, Aluminiumverarbeitung und grünen Wasserstofftechnologien, wo sie europäische und nationale Portfolios, EPA-Einsprüche und Durchsetzungsstrategien betreut.
— IAM Patent 1000 2025, IAM Media
Die Kanzlei war ein äußerst wertvoller Partner im Patentbereich und lieferte entscheidende rechtliche Stellungnahmen zu möglichen Kollisionen zwischen unseren Produkten und den Rechten von Wettbewerbern.
Der sorgfältige Ansatz ihrer Berufsträger bei Recherchen und detaillierten Kollisionsanalysen, insbesondere zu mittelbarer Haftung und contributory infringement, war für die Vermarktung unserer Produkte in der EU unerlässlich.
Das Team verbindet strategisches Denken mit einem tiefen Verständnis des Patentrechts und unterstützt Mandanten bei der Umsetzung ihrer Geschäftspläne bei gleichzeitiger Minimierung rechtlicher Risiken.
Die Kanzlei war ein äußerst wertvoller Partner im Patentbereich und lieferte entscheidende rechtliche Stellungnahmen zu möglichen Kollisionen zwischen unseren Produkten und den Rechten von Wettbewerbern.
Der sorgfältige Ansatz ihrer Berufsträger bei Recherchen und detaillierten Kollisionsanalysen, insbesondere zu mittelbarer Haftung und contributory infringement, war für die Vermarktung unserer Produkte in der EU unerlässlich.
Das Team verbindet strategisches Denken mit einem tiefen Verständnis des Patentrechts und unterstützt Mandanten bei der Umsetzung ihrer Geschäftspläne bei gleichzeitiger Minimierung rechtlicher Risiken.
Auszeichnungen und Anerkennungen
Der Wert unserer Arbeit wurde jährlich in den renommiertesten internationalen Rankings gewürdigt
Partnerschaften und Kooperationen
H
House of Knowledge
Saglietti Bianco ist Partner von House of Knowledge für die Organisation eines Trainings-Workshops im Format des Serious Game.
Es handelt sich um ein innovatives Projekt – nicht nur durch den Ansatz, das Lernen im Bereich des geistigen Eigentums ansprechender zu gestalten, sondern auch, weil es die erste Anwendung dieser Methodik in Italien ist, sowohl generell als auch durch eine Anwaltskanzlei.
Fallstudien
Unsere Fälle
Eine Auswahl bedeutender Erfolge für unsere Mandanten
Heidelberg Engineering
Erfolg vor dem Gericht Mailand für die EssilorLuxottica-Gruppe
Heidelberg Engineering, ein deutsches Unternehmen und führend bei diagnostischen Lösungen und digitalen Technologien für die Ophthalmologie, kürzlich zu 80 % von der EssilorLuxottica-Gruppe übernommen, wurde von seiner ehemaligen Vertriebspartnerin für die Lombardei nach dem natürlichen Auslaufen des Vertragsverhältnisses verklagt. Vorgeworfen wurden Boykott, unlauterer Wettbewerb, Kundenabwerbung, Mitarbeiterabwerbung und Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, unter Bezugnahme auf nationales und europäisches Kartellrecht.
Der Ansatz
Saglietti Bianco vertrat Heidelberg Engineering mit Name Partner Emanuela Bianco und Associate Ludovica Cesaretti und baute eine Verteidigung auf der Grundlage der Vertragsfreiheit des Unternehmens bei der Gestaltung seines Vertriebsnetzes und der korrekten Abgrenzung des Know-how-Schutzes gegenüber dem Recht des Berufsträgers auf, erworbene Kompetenzen zu nutzen.
Das Ergebnis
Das Gericht Mailand wies sämtliche Klageanträge vollständig zurück, schloss eine unzulässige Absprache aus und erkannte die volle Freiheit von Heidelberg Engineering an, bei natürlichem Vertragsende und nach angemessener Vorankündigung auf einen neuen Vertriebspartner zurückzugreifen. Auch die Vorwürfe der Kundenabwerbung, Mitarbeiterabwerbung und Verletzung der Art. 98-99 des italienischen IP-Gesetzbuches wurden abgewiesen.
Die Bedeutung
Das Urteil bekräftigt grundlegende Prinzipien zur Vertragsfreiheit, zum Wettbewerb und zum Schutz von Know-how und erkennt die Legitimität neuer, auf territorialer Exklusivität beruhender Vertriebsmodelle an. Eine bedeutende Entscheidung für internationale Vertriebsverträge und für das Gleichgewicht zwischen Unternehmensschutz und beruflicher Mobilität.
Urmet S.p.A., ein 1937 in Turin gegründetes italienisches Unternehmen und internationaler Marktführer für Videosprechanlagen, Sprechanlagen, Automations-, Einbruch-, Brand- und Videoüberwachungssysteme, führte einen intensiven Rechtsstreit mit dem Ziel, die Nichtigerklärung des gegnerischen Patents oder hilfsweise die Feststellung der Nichtverletzung durch das eigene Videosprechsystem IPerVoice zu erwirken.
Der Ansatz
Saglietti Bianco — eine auf geistiges Eigentum spezialisierte Boutique-Kanzlei — vertrat Urmet mit einem Team bestehend aus Founding Partner Luigi Saglietti, Name Partner Emanuela Bianco und Associate Ludovica Cesaretti und baute eine technische und prozessuale Verteidigung auf, die sich auf die korrekte Beurteilung der Patentierbarkeitsvoraussetzungen und auf die Tragfähigkeit der Schlussfolgerungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen stützte.
Das Ergebnis
Das italienische Kassationsgericht wies sämtliche Revisionsgründe der Gegenseite vollständig zurück. Der Oberste Gerichtshof bestätigte seine jüngste Linie, wonach es ausreicht, wenn der Tatrichter in seiner Entscheidung auf die Schlussfolgerungen des Sachverständigen verweist, sofern dieser die Anmerkungen der Parteigutachter bereits berücksichtigt hat, ohne weiter zu den gegenteiligen Vorbringen Stellung nehmen zu müssen.
Die Bedeutung
Die Entscheidung stellt ferner klar, dass die Rüge der fehlerhaften Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit eine Tatsachenfrage und keine Rechtsfrage ist und somit in der Revisionsinstanz nicht überprüfbar ist. Ein bedeutender Präzedenzfall in der Patentstreitigkeit und bei der Abgrenzung der Revisionsprüfung in IP-Sachen.
Beratung von Cuki Cofresco S.r.l. (Melitta-Gruppe) in einem Verfahren, das mit einem Urteil der Vereinigten Senate des italienischen Kassationsgerichts abgeschlossen wurde, welches die Verteidigungsthesen des Mandanten aufgriff und bedeutende Grundsätze zum Klagerückzug und zur perpetuatio iurisdictionis festlegte.
Der Ansatz
Die Verteidigung vor dem Kassationsgericht wurde mit einer juristischen Argumentation geführt, die auf einer antiliteralen Auslegung von Art. 5 der italienischen Zivilprozessordnung und dem Grundsatz der perpetuatio iurisdictionis beruhte.
Das Ergebnis
Das Ergebnis war ein vollständiger Erfolg, bestätigt durch das Urteil der Vereinigten Senate Nr. 3453/2024 vom 7. Februar 2024.
Die Bedeutung
Die Verteidigung wird mit dem Ziel geführt, die negative Feststellung des unlauteren Wettbewerbs gemäß Art. 2598 des italienischen Zivilgesetzbuches zu erwirken, und betrifft unter anderem den Grundsatz der Nichtschutzfähigkeit funktionaler Formen durch andere IP-Titel als das Patent.
Nixu FL IP Protection, eine Tochtergesellschaft von SIM IP, hat vor der Lokalkammer Mailand des Einheitlichen Patentgerichts eine Patentverletzungsklage gegen Amazon Web Services, AWS EMEA, AWS European Sovereign Cloud GmbH und Amazon Data Services Italy eingereicht und stützt sich dabei auf das europäische Patent EP3417570 im Bereich Cloud-Networking. Das Patent gehört zum im April 2025 erworbenen ehemaligen FusionLayer-Portfolio mit über 30 Schutzrechten zu Cloud-nativer Automatisierung, DNS-Sicherheit, softwaredefiniertem IP-Adressmanagement und dynamischer Netzwerkbereitstellung.
Der Ansatz
Die Verteidigungsstrategie stützt sich auf eine technische Analyse des Schutzbereichs des geltend gemachten Patents und dessen Wechselwirkung mit der Architektur der AWS-Dienste, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsbeständigkeit des Titels und der korrekten Abgrenzung der Ansprüche gegenüber dem Stand der Technik.
Das Ergebnis
Vor der Lokalkammer Mailand des UPC anhängiges Verfahren mit Anträgen auf Unterlassung und Schadensersatz mit paneuropäischer Wirkung nach dem UPC-Übereinkommen.
Die Bedeutung
Ein Fall von besonderer Bedeutung für die Konsolidierung der UPC-Zuständigkeit im Bereich Software und Cloud-Infrastruktur, der die Rolle des Gerichts über seinen anfänglichen Schwerpunkt auf Life Sciences und Telekommunikation hinaus erweitert. Ein wichtiger Prüfstein für die paneuropäische Patentdurchsetzung im digitalen Sektor.
Design, Bildung, Automotive, Food, Tourismus und Kultur. Dies sind nur einige der Branchen, in denen wir seit 2009 tätig sind. Wir stellen unsere Erfahrung zur Verfügung und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für die Schutzfähigkeit des jeweiligen Kennzeichens, die strategische Beratung zum Markenschutz, die Markenanmeldung auf italienischer, europäischer und internationaler Ebene sowie die wirtschaftliche Bewertung der im Portfolio des Mandanten enthaltenen Schutzrechte.
Kommentierte Urteile
Emanuelas Kaffeepause
Jede Woche ein kommentiertes Urteil: wenige Minuten, um zu verstehen, was sich in der Praxis des geistigen Eigentums wirklich ändert.
17.06.2026
UPC Mailand Lokalkammer – Ericsson v. ASUSTeK Computer
Entscheidung der Mailänder Lokalkammer des EPG über den Antrag auf einstweilige Maßnahmen im Verfahren Ericsson v. ASUSTeK Computer. Vollständige Analyse im Video.
Entscheidung der Pariser Lokalkammer des EPG: Der Patentinhaber muss bei FRAND-Fragen das letzte Wort haben. Da die Verfahrensordnung hierzu keine ausdrückliche Regel enthält, stützte sich das Gericht auf die Präambel der Verfahrensordnung und berief sich auf das rechtliche Gehör sowie die Verfahrensfairness.
Berufungsgericht Turin Nr. 570/2026 – KI und Beweismittel vor Gericht
Können KI-generierte Antworten als Beweismittel vor Gericht verwendet werden? Das Berufungsgericht Turin zieht eine wichtige Grenze, was im Patentrechtsstreit als „allgemeines Fachwissen" gilt.
UPC Paris Lokalkammer – Guardant Health v. Sophia Genetics
Ein starker Fall allein genügt nicht. Die Pariser Lokalkammer des EPG wies den Antrag auf einstweilige Maßnahmen zurück, da der Antragsteller weder die Gültigkeit des Patents noch die Verletzung mit hinreichender Sicherheit nachweisen konnte. Die zentrale Erkenntnis: Von Anfang an sind belastbare technische Beweise erforderlich.